Warum das Quellensteuermodell für die Schweiz besser ist
Neues wird gerne kritisiert. Das ist verständlich. Denn es ist oft unklar, ob das Versprochene wirklich eintreten wird. Aber deshalb alles Neue ablehnen? Und lieber auf das Bekannte, wenn auch Schlechtere setzen? Zum Beispiel zum Aufspüren von Steuersündern auf Zufallsfunde mit abschreckender Wirkung hoffen, die sich auf gestohlenen Bankdaten-CD befinden? Oder gar auf den automatischen Informationsaustausch, dessen Wirkung wenig belegt ist?
Der unkritische Umgang mit unversteuerten Geldern ist kein Geschäftsmodell für die Zukunft. Finanzplätze, die international erfolgreich sein wollen, müssen steuerlich sauber sein. Die Schweiz will einen wettbewerbsfähigen, stabilen und integren Finanzplatz, der massgeblich zum Wohlstand beiträgt und die Wirtschaft im In- und Ausland mit hochqualitativen und kostengünstigen Finanzdienstleistungen versorgt.
Lange, vielleicht allzu lange, hat die Schweiz gegenüber dem Ausland die Haltung gepflegt: Eure Steuern sind nicht unser Problem. Das Bankgeheimnis war sakrosankt, Missbräuche zur Umgehung von Steuern waren ein Kavaliersdelikt. Das ist jetzt anders. Die neue Finanzmarktpolitik, die der Bundesrat 2009 eingeleitet hat, postuliert klar: Die Schweiz will keine unversteuerten Gelder. Seither wird diese Strategie schrittweise konkretisiert, mit verbesserter Amtshilfe, mit erhöhten Sorgfaltspflichten der Banken und mit Quellensteuerabkommen als den drei wichtigsten Pfeilern. Dies wird noch nicht überall so wahrgenommen: Meint es die Schweiz wirklich ernst? Bestehen nicht zahllose Schlupflöcher? Schleichen Kunden massenweise ab? Werden gar Steuersünder belohnt?
Die Schweiz hat bis jetzt mit drei Staaten Quellensteuerabkommen unterzeichnet. Sie sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sicher wird dies mit Grossbritannien und Österreich der Fall sein, fraglich ist die Zustimmung in Deutschland, wo sich Widerstand der Regierungsopposition manifestiert hat. Verhandlungen mit Italien und Griechenland sind im Gang, weitere Länder inner- und ausserhalb Europas sind interessiert.
Eine neue Strategie muss immer mit Widerständen rechnen. Es wäre aber verfehlt, eine gute Strategie zu ändern, noch bevor ihre Wirksamkeit und ihr Erfolg in der Umsetzung bewiesen werden konnten. Konkret auf Deutschland gemünzt: Ein System ist noch lange nicht schlecht, nur weil Oppositionsparteien es mit teilweise sachfremden Argumenten aus parteipolitischer Räson ablehnen. Wir sind überzeugt, dass wir ab dem 1. Januar 2013 mit den Quellensteuerabkommen zeigen können, dass dieses System funktioniert, dass Steuergeld in Milliardenhöhe fliessen wird, dass die behaupteten Schlupflöcher nicht bestehen und nur eine vernachlässigbar kleine Anzahl von Kunden verschwunden ist, indem sie ihr Konto vor Vertragsbeginn in ein Drittland ausserhalb der EU verschoben haben.
Das Argument, die Schweiz könne unmöglich als einziges Land ein neues Modell umsetzen, zielt ins Leere und zeugt von mangelndem Selbstbewusstsein. Niemandem würde es in den Sinn kommen, die direkte Demokratie schweizerischer Ausprägung infrage zu stellen, nur weil wir das einzige Land weltweit sind, welches die Volksrechte so extensiv ausübt.
Gleichzeitig sind wir weit davon entfernt, unser Demokratiemodell als alleinseligmachendes für die ganze Welt zu sehen. Die Koexistenz der verschiedenen Systeme bringt die besten Ergebnisse für die einzelnen Länder, sofern die grundlegenden Werte eingehalten werden.
Auf den Steuerbereich übertragen: Es besteht ein grundlegendes Einverständnis darüber, dass jeder und jede die Steuern zahlen soll. Nach welchem Modell dies erfolgen soll, muss aber den Staaten überlassen werden. Auch hier schafft eine Koexistenz der Systeme gute Ergebnisse. Länder, die den automatischen Informationsaustausch als erfolgversprechend ansehen, sollen dieses Modell wählen, während andere auf die Quellenbesteuerung setzen, um dasselbe Ziel zu erreichen. Es gibt überzeugende Argumente, warum wir das Quellensteuermodell bevorzugen und den automatischen Informationsaustausch ablehnen.
Erstens: Der automatische Informationsaustausch erzeugt in erster Linie Berge von Daten, die selbst für Länder mit hochentwickelten Steuersystemen schwierig auszuwerten sind. Für Länder mit wenig ausgebauten Steuerverwaltungen – zum Beispiel Schwellen- und Entwicklungsländer – sind solche Datenberge nicht zu bewältigen. Im Gegensatz dazu produziert das Quellensteuermodell konkret Steuergeld; die Steuerpflicht wird direkt erfüllt. Falls Steuersünder mit dem automatischen Informationsaustausch identifiziert werden können, muss der Staat das geschuldete Steuergeld in aufwendigen Verfahren quasi nach dem «Holprinzip» beim fehlbaren Steuerpflichtigen eintreiben. Im Gegensatz dazu wird das Steuergeld beim Quellensteuermodell nach dem «Bringprinzip» der Steuerbehörde überwiesen.
Zweitens: Der automatische Informationsaustausch löchert unnötig den Schutz der Privatsphäre. Wenn die Steuerpflicht erfüllt ist, besteht für den Staat kein Grund zur Einsicht in finanzielle Angelegenheiten seiner Bürger. Das Quellensteuermodell schützt die Privatsphäre und garantiert gleichzeitig die Erfüllung der Steuerpflicht.
Drittens: Als positive Wirkung führt der automatische Informationsaustausch zur Abschreckung. Denn selbst wenn die Auswertung schwierig ist, ist es für Steuersünder doch unangenehm, zu wissen, dass das Finanzamt im Besitz ihrer Steuerdaten ist. Aber auch das Quellensteuermodell setzt auf Abschreckung. Die Abkommen sehen die Möglichkeit zusätzlicher zielgerichteter Anfragen vor, die über den OECD-Amtshilfestandard hinausgehen. Dies erhöht das Entdeckungsrisiko beträchtlich.
Viertens: Im Unterschied zum bestehenden Modell des automatischen Informationsaustauschs ermöglicht das Quellensteuermodell, so wie in den Steuerabkommen festgelegt, zusätzlich eine flächendeckende Regularisierung der Vergangenheit.
Fünftens: Die Einführung des Quellensteuermodells führt zwar zu Beginn zu beträchtlichen Kosten für die Banken. Allerdings können sie dabei auf eine bewährte Praxis zurückgreifen: Seit 1944 wird national die Verrechnungssteuer erhoben, seit 2005 international die EU-Zinssteuer. Der Aufwand des automatischen Informationsaustauschs bei der Datenaufbereitung dürfte in der Praxis jedoch nicht weniger hoch ausfallen.
Trotz diesen Argumenten liest und hört man auch in der Schweiz: Wenn es alle machen, sollte doch auch die Schweiz zum automatischen Informationsaustausch übergehen. Dann würde der internationale Druck auf die Schweiz wie von selber aufhören. Bei dieser Betrachtungsweise sind folgende Punkte zu bedenken: Erstens wird der automatische Informationsaustausch heute lediglich in der Europäischen Union von 25 der 27 Länder systematisch praktiziert, jedoch nur im Bereich der Zinsen und bis jetzt ohne allzu grosse Wirkung. Zweitens bekennen sich die USA zwar verbal zum automatischen Informationsaustausch, allerdings verstehen sie ihn nicht grundsätzlich reziprok, und wenn schon, nur mit einzelnen EU-Ländern, aber keinesfalls beispielsweise mit Lateinamerika. Drittens bestehen Zweifel, ob aussereuropäische Konkurrenzfinanzplätze, falls sie je den automatischen Informationsaustausch übernehmen sollten, diesen auch strikt anwenden würden.
Bleibt die Frage, weshalb der Schweiz der Schutz der Privatsphäre so wichtig ist, auch in finanziellen Angelegenheiten. Zunächst ist der Schutz der Privatsphäre ein legitimes Recht jedes Einzelnen. Dieser Schutz gilt in der Schweiz mit dem Bankgeheimnis auch im Finanzbereich. Er ist demokratisch legitimiert im Bankengesetz, zu welchem die Schweizerinnen und Schweizer wie zu allen anderen Finanz- und Steuergesetzen an der Abstimmungsurne das letzte Wort haben. Aber dieser Schutz darf nicht missbraucht werden, um unversteuerte Gelder zu verstecken; und schon gar nicht zur Geldwäsche, zur Terrorismusfinanzierung oder zu anderen kriminellen Zwecken. Mit den Quellensteuerabkommen bietet die Schweiz ein Modell an, das Missbräuche des Bankgeheimnisses verhindert und gleichzeitig die Privatsphäre schützt. Alle sollen ihre Steuern bezahlen müssen, auch wenn sie ein Bankkonto in der Schweiz haben.
Wir wollen das Erfolgsmodell Schweiz weiterentwickeln. Dazu gehört grundsätzlich auch die Übernahme von internationalen Standards. In jenen Fällen, wo dies jedoch mit unserer Rechtsauffassung nicht vereinbar ist, liefern wir gute Gründe dafür und schlagen eine glaubwürdige Alternative vor, die mindestens ebenso gut funktioniert. In diesem Sinne wird die Schweiz nicht einfach alles übernehmen, was von grossen Staaten vorgegeben wird.
Quelle: Gastkommentar in der heutigen NZZ von Michael Ambühl, Staatssekretär für internationale Finanzfragen im EFD und Schweizer Chefunterhändler für die Abgeltungssteuer.
Michael Ambühl, mit dem die Schweiz über einen internationalen Diplomaten der Spitzenklasse verfügt, bringt das Thema konzis auf den Punkt :clap:.
Neues wird gerne kritisiert. Das ist verständlich. Denn es ist oft unklar, ob das Versprochene wirklich eintreten wird. Aber deshalb alles Neue ablehnen? Und lieber auf das Bekannte, wenn auch Schlechtere setzen? Zum Beispiel zum Aufspüren von Steuersündern auf Zufallsfunde mit abschreckender Wirkung hoffen, die sich auf gestohlenen Bankdaten-CD befinden? Oder gar auf den automatischen Informationsaustausch, dessen Wirkung wenig belegt ist?
Der unkritische Umgang mit unversteuerten Geldern ist kein Geschäftsmodell für die Zukunft. Finanzplätze, die international erfolgreich sein wollen, müssen steuerlich sauber sein. Die Schweiz will einen wettbewerbsfähigen, stabilen und integren Finanzplatz, der massgeblich zum Wohlstand beiträgt und die Wirtschaft im In- und Ausland mit hochqualitativen und kostengünstigen Finanzdienstleistungen versorgt.
Lange, vielleicht allzu lange, hat die Schweiz gegenüber dem Ausland die Haltung gepflegt: Eure Steuern sind nicht unser Problem. Das Bankgeheimnis war sakrosankt, Missbräuche zur Umgehung von Steuern waren ein Kavaliersdelikt. Das ist jetzt anders. Die neue Finanzmarktpolitik, die der Bundesrat 2009 eingeleitet hat, postuliert klar: Die Schweiz will keine unversteuerten Gelder. Seither wird diese Strategie schrittweise konkretisiert, mit verbesserter Amtshilfe, mit erhöhten Sorgfaltspflichten der Banken und mit Quellensteuerabkommen als den drei wichtigsten Pfeilern. Dies wird noch nicht überall so wahrgenommen: Meint es die Schweiz wirklich ernst? Bestehen nicht zahllose Schlupflöcher? Schleichen Kunden massenweise ab? Werden gar Steuersünder belohnt?
Die Schweiz hat bis jetzt mit drei Staaten Quellensteuerabkommen unterzeichnet. Sie sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sicher wird dies mit Grossbritannien und Österreich der Fall sein, fraglich ist die Zustimmung in Deutschland, wo sich Widerstand der Regierungsopposition manifestiert hat. Verhandlungen mit Italien und Griechenland sind im Gang, weitere Länder inner- und ausserhalb Europas sind interessiert.
Eine neue Strategie muss immer mit Widerständen rechnen. Es wäre aber verfehlt, eine gute Strategie zu ändern, noch bevor ihre Wirksamkeit und ihr Erfolg in der Umsetzung bewiesen werden konnten. Konkret auf Deutschland gemünzt: Ein System ist noch lange nicht schlecht, nur weil Oppositionsparteien es mit teilweise sachfremden Argumenten aus parteipolitischer Räson ablehnen. Wir sind überzeugt, dass wir ab dem 1. Januar 2013 mit den Quellensteuerabkommen zeigen können, dass dieses System funktioniert, dass Steuergeld in Milliardenhöhe fliessen wird, dass die behaupteten Schlupflöcher nicht bestehen und nur eine vernachlässigbar kleine Anzahl von Kunden verschwunden ist, indem sie ihr Konto vor Vertragsbeginn in ein Drittland ausserhalb der EU verschoben haben.
Das Argument, die Schweiz könne unmöglich als einziges Land ein neues Modell umsetzen, zielt ins Leere und zeugt von mangelndem Selbstbewusstsein. Niemandem würde es in den Sinn kommen, die direkte Demokratie schweizerischer Ausprägung infrage zu stellen, nur weil wir das einzige Land weltweit sind, welches die Volksrechte so extensiv ausübt.
Gleichzeitig sind wir weit davon entfernt, unser Demokratiemodell als alleinseligmachendes für die ganze Welt zu sehen. Die Koexistenz der verschiedenen Systeme bringt die besten Ergebnisse für die einzelnen Länder, sofern die grundlegenden Werte eingehalten werden.
Auf den Steuerbereich übertragen: Es besteht ein grundlegendes Einverständnis darüber, dass jeder und jede die Steuern zahlen soll. Nach welchem Modell dies erfolgen soll, muss aber den Staaten überlassen werden. Auch hier schafft eine Koexistenz der Systeme gute Ergebnisse. Länder, die den automatischen Informationsaustausch als erfolgversprechend ansehen, sollen dieses Modell wählen, während andere auf die Quellenbesteuerung setzen, um dasselbe Ziel zu erreichen. Es gibt überzeugende Argumente, warum wir das Quellensteuermodell bevorzugen und den automatischen Informationsaustausch ablehnen.
Erstens: Der automatische Informationsaustausch erzeugt in erster Linie Berge von Daten, die selbst für Länder mit hochentwickelten Steuersystemen schwierig auszuwerten sind. Für Länder mit wenig ausgebauten Steuerverwaltungen – zum Beispiel Schwellen- und Entwicklungsländer – sind solche Datenberge nicht zu bewältigen. Im Gegensatz dazu produziert das Quellensteuermodell konkret Steuergeld; die Steuerpflicht wird direkt erfüllt. Falls Steuersünder mit dem automatischen Informationsaustausch identifiziert werden können, muss der Staat das geschuldete Steuergeld in aufwendigen Verfahren quasi nach dem «Holprinzip» beim fehlbaren Steuerpflichtigen eintreiben. Im Gegensatz dazu wird das Steuergeld beim Quellensteuermodell nach dem «Bringprinzip» der Steuerbehörde überwiesen.
Zweitens: Der automatische Informationsaustausch löchert unnötig den Schutz der Privatsphäre. Wenn die Steuerpflicht erfüllt ist, besteht für den Staat kein Grund zur Einsicht in finanzielle Angelegenheiten seiner Bürger. Das Quellensteuermodell schützt die Privatsphäre und garantiert gleichzeitig die Erfüllung der Steuerpflicht.
Drittens: Als positive Wirkung führt der automatische Informationsaustausch zur Abschreckung. Denn selbst wenn die Auswertung schwierig ist, ist es für Steuersünder doch unangenehm, zu wissen, dass das Finanzamt im Besitz ihrer Steuerdaten ist. Aber auch das Quellensteuermodell setzt auf Abschreckung. Die Abkommen sehen die Möglichkeit zusätzlicher zielgerichteter Anfragen vor, die über den OECD-Amtshilfestandard hinausgehen. Dies erhöht das Entdeckungsrisiko beträchtlich.
Viertens: Im Unterschied zum bestehenden Modell des automatischen Informationsaustauschs ermöglicht das Quellensteuermodell, so wie in den Steuerabkommen festgelegt, zusätzlich eine flächendeckende Regularisierung der Vergangenheit.
Fünftens: Die Einführung des Quellensteuermodells führt zwar zu Beginn zu beträchtlichen Kosten für die Banken. Allerdings können sie dabei auf eine bewährte Praxis zurückgreifen: Seit 1944 wird national die Verrechnungssteuer erhoben, seit 2005 international die EU-Zinssteuer. Der Aufwand des automatischen Informationsaustauschs bei der Datenaufbereitung dürfte in der Praxis jedoch nicht weniger hoch ausfallen.
Trotz diesen Argumenten liest und hört man auch in der Schweiz: Wenn es alle machen, sollte doch auch die Schweiz zum automatischen Informationsaustausch übergehen. Dann würde der internationale Druck auf die Schweiz wie von selber aufhören. Bei dieser Betrachtungsweise sind folgende Punkte zu bedenken: Erstens wird der automatische Informationsaustausch heute lediglich in der Europäischen Union von 25 der 27 Länder systematisch praktiziert, jedoch nur im Bereich der Zinsen und bis jetzt ohne allzu grosse Wirkung. Zweitens bekennen sich die USA zwar verbal zum automatischen Informationsaustausch, allerdings verstehen sie ihn nicht grundsätzlich reziprok, und wenn schon, nur mit einzelnen EU-Ländern, aber keinesfalls beispielsweise mit Lateinamerika. Drittens bestehen Zweifel, ob aussereuropäische Konkurrenzfinanzplätze, falls sie je den automatischen Informationsaustausch übernehmen sollten, diesen auch strikt anwenden würden.
Bleibt die Frage, weshalb der Schweiz der Schutz der Privatsphäre so wichtig ist, auch in finanziellen Angelegenheiten. Zunächst ist der Schutz der Privatsphäre ein legitimes Recht jedes Einzelnen. Dieser Schutz gilt in der Schweiz mit dem Bankgeheimnis auch im Finanzbereich. Er ist demokratisch legitimiert im Bankengesetz, zu welchem die Schweizerinnen und Schweizer wie zu allen anderen Finanz- und Steuergesetzen an der Abstimmungsurne das letzte Wort haben. Aber dieser Schutz darf nicht missbraucht werden, um unversteuerte Gelder zu verstecken; und schon gar nicht zur Geldwäsche, zur Terrorismusfinanzierung oder zu anderen kriminellen Zwecken. Mit den Quellensteuerabkommen bietet die Schweiz ein Modell an, das Missbräuche des Bankgeheimnisses verhindert und gleichzeitig die Privatsphäre schützt. Alle sollen ihre Steuern bezahlen müssen, auch wenn sie ein Bankkonto in der Schweiz haben.
Wir wollen das Erfolgsmodell Schweiz weiterentwickeln. Dazu gehört grundsätzlich auch die Übernahme von internationalen Standards. In jenen Fällen, wo dies jedoch mit unserer Rechtsauffassung nicht vereinbar ist, liefern wir gute Gründe dafür und schlagen eine glaubwürdige Alternative vor, die mindestens ebenso gut funktioniert. In diesem Sinne wird die Schweiz nicht einfach alles übernehmen, was von grossen Staaten vorgegeben wird.
Quelle: Gastkommentar in der heutigen NZZ von Michael Ambühl, Staatssekretär für internationale Finanzfragen im EFD und Schweizer Chefunterhändler für die Abgeltungssteuer.
Michael Ambühl, mit dem die Schweiz über einen internationalen Diplomaten der Spitzenklasse verfügt, bringt das Thema konzis auf den Punkt :clap:.
Andi Möller zum Vorwurf, ein Weichei zu sein:
«Andere können sich ja gerne vor dem Spiel die Eier hart kochen.»
«Andere können sich ja gerne vor dem Spiel die Eier hart kochen.»