Hilferuf aus Lausanne - Stadionprojekt in Gefahr

      Hilferuf aus Lausanne - Stadionprojekt in Gefahr

      Das Lausanner Stadionprojekt droht zu scheitern, weil sich der Hauptaktionär des LHC weigert, den nötigen Investitionen zuzustimmen. Es soll sich bei ihm um Servette-Besitzer Hugh Quennec handeln.

      2019 soll der Lausanne HC in seine neue Arena umziehen. Die Finanzierung des rund 100 Millionen Franken teuren Neubaus wird von der Stadt Lausanne übernommen. Der Klub selber soll zwischen 6 und 10 Millionen Franken in den Gastronomiebereich investieren, den er dann auf eigene Rechnung betreiben darf. Um das nötige Kapital zu beschaffen, müsste er allerdings das Aktienkapital erhöhen. Potenzielle Investoren stehen gemäss dem Geschäftsführer Sacha Weibel bereit.

      Doch nun hintertreibt ausgerechnet der Mehrheitsaktionär des Klubs die Pläne. Die Person, die dem Lausanner Verwaltungsrat bekannt ist, weigert sich, grünes Licht für die Aktienkapitalerhöhung zu geben. In dieser speziellen Situation suchte der Lausanne HC gestern gemeinsam mit der Stadt die Öffentlichkeit. Der Verwaltungsrat samt Weibel hat dem Hauptaktionär ein Ultimatum gestellt. Stimmt er der Kapitalerhöhung bis Ende Januar nicht zu, will die strategische und operative Führung des Klubs geschlossen zurücktreten. «Ohne die Investitionen sind wir mittelfristig in der Nationalliga A nicht überlebensfähig», sagt Weibel.

      Brisant macht den sonderbaren Fall aber erst die Person, die die Aktienmehrheit hält und das Projekt blockiert. Nach gut unterrichteten Quellen soll es sich dabei um Hugh Quennec handeln, der auch am HC Genf/Servette Aktien hält. Der Vorgang hat die Liga auf den Plan gerufen. Der Direktor Ueli Schwarz sagt: «Wir haben die beiden Klubs aufgefordert, zum Vorgang Stellung zu beziehen.» Das Reglement der Nationalliga GmbH verbietet es einem Klub, Aktionär eines anderen Klubs zu sein. Offensichtlich aber stellt sich Quennec auf den Standpunkt, er engagiere sich als Privatmann und nicht als Vertreter von Genf/Servette in Lausanne. Nun wird sich die Lizenzkommission der Nationalliga mit dieser politisch hochbrisanten Angelegenheit beschäftigen müssen. Quennec war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

      Quelle: nzz
      Ich mag Lausanne auch nicht mehr seit sie in der NLA sind und vom Zuger Sicherheitsvirus infiziert worden sind, ABER der HCD ist in den kommenden Monaten / Jahren ebenfalls darauf angewiesen dass viele "Ja" sagen...
      Sportlich gesehen hoffe ich das es in Lausanne bald eine saubere Lösung gibt.
      Ob ich Lausanne mag oder nicht - hier geht es für mich um einen handfesten Skandal, wenn es sich beim Mehrheitsaktionär tatsächlich um Hugh Quennec handelt! Es darf nicht sein, dass dieselbe Person zwei NLA-Klubs besitzt - ob direkt oder indirekt! Zu gross ist die Gefahr, dass da geschummelt wird. Treffen die Vorwürfe zu, muss die Liga handeln und harte Sanktionen verhängen. Das kann für mich bis zum Zwangsabstieg gehen, wenn dieser unhaltbare ustand nicht unverzüglich behoben wird!
      Andi Möller zum Vorwurf, ein Weichei zu sein:

      «Andere können sich ja gerne vor dem Spiel die Eier hart kochen.»

      Bandenfresser schrieb:

      Das Reglement der Nationalliga GmbH verbietet es einem Klub, Aktionär eines anderen Klubs zu sein. Offensichtlich aber stellt sich Quennec auf den Standpunkt, er engagiere sich als Privatmann und nicht als Vertreter von Genf/Servette in Lausanne. Nun wird sich die Lizenzkommission der Nationalliga mit dieser politisch hochbrisanten Angelegenheit beschäftigen müssen. Quennec war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.


      Das ist aber wieder einmal typisch für unsere Nationalliga. Ich habe dies im Reglement leider nirgends gefunden, aber wenn dies so drinsteht, wäre das ziemlich sinnlos. Kein Club wird Aktien eines anderen Klubs der Nationalliga erwerben bzw. nicht in einem Ausmass welches ihn zum Mehrheitsaktionär macht.

      Das revidierte Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel kennt eine Mitteilungspflicht für natürliche oder juristische Personen, die Aktien oder derivative Finanzinstrumente auf Aktien einer in der Schweiz kotierten Gesellschaft halten. Dass heisst sie sind verpflichtet die Gesellschaft sowie die SIX zu benachrichtigen, wenn ihre Beteiligung gewisse Grenzwerte erreicht, unter- oder überschreitet.

      Wenn dann sollte die Nationalliga ein Reglement erlassen in Anlehnung an dieses Gesetz. Ein Regelung, welches es weder natürlichen noch juristischen Personen erlaubt, Mehrheitsaktionär an zwei verschiedenen Klubs der Nationalliga zu sein. Der Interessenskonflikt ist zu hoch und die Rendite als Argument macht bei einer Aktie eines Schweizer Eishockeyklubs keinen Sinn.

      Und wenn dann ein solches Reglement erlassen wird, dann muss man aber auch im Stande sein dies zu prüfen. Genau für sowas gibt es z.B. Meldepflichten oder ein Aktienregister.

      Persönlich würde ich Lausanne allerdings nicht vermissen. Von dem her...
      Ich war noch nie Fallschirmspringen, aber ich hab' bei Google Earth schon mal irre schnell rangezoomt!! Ich alter Adrenalinjunkie.