Gewalt an Sportanlässen

      Sehr versehrte Frau Kartin Kelleroli

      Mein 6-jähriger Sohn hat Geburtstag am 1. August und hat viel Freude an Feuerwerk. Soll ich ihm nun ein Saisonabo schenken für die Zürcher Südkurve? Weil Alex Frei die Finanzkrise verursacht hat, kann ich es mir allerdings fast nicht leisten und würde mich freuen, wenn sie - als Politiker für das Volk - sich bei dem Geschenk beteiligen würden. Ich würde mich freuen bald von Ihnen zu hören.

      Liebe Grüsse
      Ich war noch nie Fallschirmspringen, aber ich hab' bei Google Earth schon mal irre schnell rangezoomt!! Ich alter Adrenalinjunkie.
      Böller sind keine Pyros und Pyro ist nicht gleich Gewalt.

      NUR: der Durchschnittsschweizer ist der Unterschied zwischen Pyro und Böller egal, für ihn sind Böller Pyros und daher leistet jede Kurve, die herumböllert an der Sache "Akzeptanz Pyros" einen Bärendienst.
      Kei Ah- und Verstand, hauptsach Mythos Vaterland!
      Alles wäffelet, uns stinkts, Basel isch und blyybt Provinz! (Und trotzdäm überzügter (Stadt-)Basler)

      Andreoli schrieb:




      Tja und wieder einmal trifft das Sprichwort die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber.. (Oder so ähnlich geht es glaube ich...) Wahrscheinlich wählt 95% der Bosshard Arena Besucher rechts aussen welche ja klare Verfechter dieses neuen Gesetz sind. Strikte Linie gegenüber Gewalttätern und Kriminellen.. (Sind ja die Sportfans) Und die Staatsausgaben minimieren (Polizeiaufgebot an Spielen)


      Kopf meets Tischplatte...
      Uuuuhhhhrrrrrrrr, Aaahrrrrrrrrrrr,
      Uuuuhrrrr, Aahhrrrrrrr,
      Ahhhrrrrg!!

      -Chewbacca-
      Das revidierte Konkordat schränkt nicht nur sämtliche Spielbesucher in ihren Grund- und Selbstbestimmungsrechten ein, es wird auch die Stimmung in den Stadien empfindlich treffen. Mit der heutigen Aktion, die Kurve in den ersten 10 Minuten leer zu lassen, sollen die übrigen Stadionbesucher sowie die Öffentlichkeit auf das drohende Szenario im Falle der Annahme des Konkordats aufmerksam gemacht werden. Die 1. Mannschaft wurde im Vorfeld über diese Aktion orientiert.


      Am 9. Juni 2013 kommt es im Kanton Zürich zur Abstimmung über das revidierte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Dieses sieht eine Reihe von Massnahmen wie Alkoholverbote, ID-Kontrollen an den Eingängen, ein Mehr an Kompetenzen für private Sicherheitsfirmen, Anreisevorschriften für Fans etc. vor. Sämtliche Matchbesucher – ob Kurven- oder Tribünengänger, ob Jugendliche oder Familienväter – werden auf diese Weise unter Generalverdacht gestellt und kollektiv bestraft. Das revidierte Konkordat ritzt aber nicht nur an den Grundrechten, am staatlichen Gewaltmonopol und am Selbstbestimmungsrecht sämtlicher Stadiongänger, es droht auch die Stimmung in den Stadien empfindlich zu treffen.

      Keine Bürger 2. Klasse
      Diese Stimmung geht heute zu einem grossen Teil von den Fankurven aus. Diese befinden sich schon seit geraumer Zeit unter medialem Dauerbeschuss und in der laufenden Konkordatsdebatte entsteht seitens der Befürworter bisweilen der Eindruck, dass man die Massnahmen, welche auch die Tribünengänger treffen werden, möglichst klein zu reden versucht, während man auf der anderen Seite keinen Hehl daraus macht, dass man die Leute in der Kurve so hart wie nur möglich anpacken wird. So wurde auch von Regierungsrat Mario Fehr immer wieder darauf hingewiesen, dass einzelne Massnahmen wie z.B. die Anreisevorschriften „lediglich die Leute aus den Fankurven“ treffen würden (was offensichtlich nicht stimmt). Ganz so, als handle es sich bei den Kurvengängern um Leute zweiter Klasse, deren Rechte wie selbstverständlich eingeschränkt werden können.

      Vereinzelte negative Vorfälle rechtfertigen Willkür nicht!
      Es trifft zu, dass es in den vergangen Jahren zu einzelnen negativen Vorfällen kam, die ihren Ursprung in den Kurven hatten. Auch trifft es zu, dass sich die meisten Kurven gegenüber der Presse eine Zurückhaltung auferlegt haben, die einige irritieren mag. Diese Tatsachen aber rechtfertigen keine Grundrechtsverletzungen seitens Politik und staatlicher Behörden. Dass in der Vergangenheit zahlreiche Rayonverbote zu Unrecht ausgesprochen wurden, ist bekannt1. Im neuen Konkordat soll nun dennoch die Dauer dieser Verbote sowie der Deliktskatalog ausgeweitet werden: Neu kann z.B. ein Fan, der eines eher niederschwelligen Delikt wie „Hinderung einer Amtshandlung“ verdächtigt wird, mit einem bis zu 3 Jahre dauernden Rayonverbot oder gar einer Meldeauflage belegt werden! Für den so genannten Nachweis genügt die Aussage eines privaten Sicherheits-Mitarbeiters. Nicht nur wird damit das Verhältnismässigkeitsprinzip für eine bestimmte Personengruppe aufgehoben. Auch wird so der Willkür privater Sicherheits-Mitarbeiter oder Polizisten Tür und Tor geöffnet.

      Weniger Stimmung, kein Mehr an Sicherheit
      Hinzu kommt, dass die im revidierten Konkordat vorgesehene Bewilligungspflicht geeignet ist, die Stimmung aus den Stadien zu fegen. Choreo- und Fahnenverbote oder Sitzzwänge liegen weiterhin absolut im Bereich des Möglichen, auch wenn Regierungsrat Mario Fehr mehrfach eine „Anwendung mit Augenmass“ versprochen hat. Wie weit es mit diesem Augenmass aber bestellt ist, sollte es irgendwo in der Schweiz wiedermal zu einem aufsehenerregenden Vorfall kommen und ob ein Nachfolger Fehrs mit demselben Augenmass misst, steht in den Sternen. Fakt ist, dass das revidierte Konkordat nicht nur in Sachen Bewilligungspflicht auf klare gesetzliche Bestimmungen verzichtet und stattdessen den Polizeibehörden einen riesigen Ermessensspielraum einräumt. Stadien werden damit quasi unter Polizeiund Notrecht gestellt.

      Das revidierte Konkordat wird vermeintliche und bestehende Probleme nicht lösen sowie einzelne Vorkommnisse auch in Zukunft nicht verhindern können. Dafür droht es die Stimmung sukzessive aus den Stadien zu vertreiben. Sei es, weil einem Grossteil der Stadiongänger der Spielbesuch aufgrund der Massnahmen vergällt wird, sei es, weil eine Vielzahl der aktiven Kurvengänger mit Rayonverboten und Meldeauflagen belegt sind oder sei es, weil über die Bewilligungspflicht eines Tages Fahnen- und Choreoverbote oder Sitzzwänge Einzug halten werden. Mit der heutigen Aktion wollen wir die Stadiongänger und sämtliche interessierten StimmbügerInnen auf diese Tatsache aufmerksam machen.

      Nachtrag:
      Im Zuge der kommenden Abstimmung über das Hooligan-Konkordat hat scheinbar auch die Zürcher Polizei am heutigen Sonntag eine Aktion geplant. So wurde der Marsch der FCZ-Fans von der Fritischiwiese vor die Südkurve, der bei Derbys regelmässig stattfindet, von der Zürcher Polizei aus unerklärlichen Gründen mit Gummischrott attackiert und eingekesselt. Der Fanmarsch verlief dabei nicht anders als sonst, gewohnt farbenfroh und lautstark zogen die Fans zum Letzigrund. Rund 300 Meter vor dem Letzigrund wurde der Fanmarsch urplötzlich von zwei Seiten eingekesselt. Die Fans im hinteren Teil wurden mit Gummischrott eingedeckt, dabei zogen sich mehrere Personen Kopfverletzungen zu. Vom Fanmarsch ging bis zu diesem Zeitpunkt keine Aggression aus und auch auf die Einkesselung wurde besonnen reagiert. Leidtragende bleiben die verletzten Fans und die Steuerzahler, die für solche sinnlosen Einsätze aufkommen müssen.

      Quelle: suedkurve.ch
      ...und die Polizei wird garantiert eine PK rausgeben, in der sie sich selbst über den Klee lobt und aufzeigt wie brandgefährlich die ganze Situation war und wie man nur dank dem sofortigen Einschreiten der Polizei schlimmeres hätte verhindern können und wie notwendig dieses Konkordat auch noch ist...

      ...oder ist diese Mitteilung etwa schon draussen?
      Kei Ah- und Verstand, hauptsach Mythos Vaterland!
      Alles wäffelet, uns stinkts, Basel isch und blyybt Provinz! (Und trotzdäm überzügter (Stadt-)Basler)
      Hier wollte die Polizei wohl noch Randale provozieren kurz vor der Abstimmung! Hier sieht man ganz klar wie es gehen kann, wenn man als Fan auch mal nichts macht, tragisch!

      20min.ch/sport/fussball/story/…nder-geschossen--24598896

      Aus diesem Grund: Nein im Kanton Zürich zum neuen Hooligankonkordat, Abstimmung 09.06.13

      Quelle: kollektivbestrafung-nein.ch



      Zur Entstehungsgeschichte: Im Kanton Zürich ist das Konkordat seit 2010 in Kraft. Zuvor waren seit 2007 einzelne Regelungen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) untergebracht.

      Einige Fallzahlen: 2009 kam es schweizweit zu 327 Verzeigungen wegen Gewaltstraftaten an Sportstätten. Fünf dieser Verzeigungen betrafen Fälle von schwerer Gewalt. Im gleichen Zeitraum wurden allein in den zwei höchsten Schweizer Fussball- und Eishockeyligen rund 950 Meisterschaftsspiele (Play-offs und Cup-Spiele nicht mitgezählt) durchgeführt – vor über vier Millionen Zuschauern. Im Jahr 2010 ging die Anzahl der Verzeigungen auf 303 zurück.
      Quelle: Bundesamt für Statistik, Beobachter vom 26.10.2011

      Sondergesetzgebung für Sportfans: Das Hooligan-Konkordat gilt gemäss dem ausdrücklichen Wortlaut ausschliesslich im Vorfeld, während und im Nachgang zu Sportveranstaltungen.

      Weiter Gewaltbegriff – Definition des «gewalttätigen Verhaltens»: Als gewalttätiges Verhalten gilt bereits das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen auf dem Anreiseweg. Dies obwohl dieses Verhalten nicht einmal strafbar ist. Das revidierte Konkordat sieht zudem vor, dass neu auch Bagatelldelikte wie Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) und die Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) als gewalttätiges Verhalten gelten.

      Anforderungen an den Nachweis für gewalttätiges Verhalten: Es genügen bereits glaubwürdige Aussagen des privaten (!) Sicherheitspersonals.

      Lange Dauer der Massnahmen: Obwohl Rayonverbote massiv in die Bewegungsfreiheit eingreifen, sollen sie neu bis zu einer Dauer von 3 Jahren ausgesprochen werden. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie sich an den Spieltagen der Profiklubs (GCZ, FCZ, ZSC) jeweils während 6 bis 8 Stunden nicht in Stadionnähe, in der Innenstadt und in der Umgebung von Bahnhöfen aufhalten dürfen. Neu sollen die Rayons gar Gebiete in der ganzen Schweiz umfassen.Und das alles ohne gerichtliche Verurteilung der betroffenen Person!

      Auflagen der Bewilligungspflicht treffen alle Zuschauer gleichermassen: Sämtliche Spiele sollen künftig durch die Behörden bewilligt werden. Die Behörden können mit der Bewilligung Auflagen verbinden, die grösstenteils alle Zuschauer kollektiv treffen. So ist als Auflage beispielsweise ein Kombiticket vorgesehen. Im Klartext heisst das für den Zuschauer nichts anderes als die Pflicht mit einem behördlich bestimmten Verkehrsmittel zum (Auswärts-)Spiel anzureisen.Massnahmen wie diese greifen erheblich in die Bewegungsfreiheit des Einzelnen ein, richten sich gegen alle (statt nur gegen Störer) und sind deshalb nicht verhältnismässig.

      Fehlender Rechtsschutz: Ein Rekurs gegen Rayonverbote und Meldeauflagen nützt dem Betroffenen meist wenig, weil der Rekurs keine aufschiebende Wirkung hat. Das heisst, dass das Rayonverbot (oder die Meldeauflage) vorerst einmal bestehen bleibt – auch wenn der Betroffene ein Rechtsmittel ergreift. Parallel läuft meist ein Strafverfahren. Bis ein Strafverfahren erledigt ist, dauert es aber bekanntlich Jahre. Ein Rayonverbot wird aber nicht aufgehoben solange das Strafverfahren noch läuft. Dies führt dazu, dass das Strafverfahren die Dauer des Rayonverbotes meist überdauert. Faktisch kann der Betroffene deshalb gegen ein Rayonverbot nichts machen. Er bekommt im besten Fall höchstens Recht, wenn das Rayonverbot bereits abgelaufen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von „WE 02“ ()

      Adiöö Rechtsstaat.

      Rambo-Deltas werden mit diesem Gesetz zu Polizisten gemacht.
      Die Unschuldsvermutung gibt es nicht mehr mit diesem Gesetz.

      Und so etwas nennt sich Rechtsstaat?

      NEIN zum Konkordat!!!!!!!
      Kei Ah- und Verstand, hauptsach Mythos Vaterland!
      Alles wäffelet, uns stinkts, Basel isch und blyybt Provinz! (Und trotzdäm überzügter (Stadt-)Basler)
      Hab zwar hier das aus einem FCZ-Forum gestohlen. Aber die Ideen sind super. Los weitermachen...

      Zum THema Konkordat:

      Das bringt mich auf eine Idee:

      Ich fordere ein Autofahrsünderkonkordat.

      Das funktioniert beispielsweise folgendermassen:

      Wenn ein Auto auf der Autobahn vergisst zu blinken beim Überholen, dann gibt es ein Autobahnrayon.
      Und zwar drei Jahre für den Sünder, sowie je ein Jahr für alle 150 Autos hinter und vor ihm.

      Da gibt's aber bestimmt noch mehr: Beispielsweise das Style-Konkordat. Ist einer scheisse angezogen, so schreitet die Stylepolizei ein und verhängt...

      --Wenn ein Kind auf dem Spielplatz einem anderen Kind das Sandkastenförmli klaut kriegen alle zur Zeit anwesenden Eltern und Kinder ein Spielplatz-Rayonverbot für eine angemessen grosse Umgebung. Ausserdem wird der Förmlidieb und sein Mami in die Sandkastenrowdie-Datenbank aufgenommen. Ab sofort gibt es beim Zutritt von Sandkästen eine Personenkontrolle und möchte ein Kind den Sandkasten wieder verlassen gibt es eine Ganzkörperkontrolle da der kleine Pupser ja irgendwo ein Förmli verstecken könnte...

      --Bei Schwarzfahrern in ÖV's soll bitte der ganze Wagen mit Tränengas eingesprüht werden. Wer versucht auszusteigen, darf sich auf eine Ladung Gummischrot freuen. So würde sich die ganze Debatte um die Bussenpolitik der SBB im wahrsten Sinne des Wortes in Rauch auflösen. Die Kosten für die Kontrollen würden garantiert sinken, da die anderen Reidenden in Mitverantwortung gezogen werden. Durch gegenseitige Kontrollen werden die schwarzen Schafe aussortiert.

      ----ch fordere hiermit die Politiker und Sicherheitsorgane der Schweiz auf, dort rigoros durchzugreifen, wo jedes Jahr tausende Menschen zum Teil schwer verletzt werden, oder sogar ums Leben kommen!

      Die Rede ist vom Berg, bzw. Winter/Schneesport. Das fahrlässige Verhalten auf den Skipisten kostet die Schweiz jährlich Millionen an Rettungseinsätzen und Ausfällen am Arbeitsplatz.
      Die Vergangenheit zeigt, dass sich einige Unverbesserliche nicht an die Gesetze und Verordnungen halten. Deshalb ist es unumgänglich, den folgenden Massnahmekatalog umzusetzen:


      1) Bewilligungspflicht für Skilifte und Bergbahnen: Neu ist der Betrieb von Bergbahnen und Skiliften bewilligungspflichtig. Die Polizei beurteilt das Sicherheitsrisiko den Skibetrieb. Aufgrund der Einschätzung der Polizei können an die Durchführung des Skibetriebs Auflagen geknüpft werden.

      2) Es erflolgt jedes Wochenende, in der Hochsaison täglich eine Sicherheitseinschätzung durch die Polizei in 3 Kategorien:

      grün: keine Gefahr
      - fest installierte Kameras
      - Lückenloser Abgleich mit ROWDIE-Datenbank für Auswärtige

      orange: es ist mit Pistenrowdies zu rechnen
      - vermehrte Polizeipräsenz und Schliessung von problematischen Streckenabschnitten
      - fest installierte und mobile Kameras
      - Lückenloser Abgleich ID mit ROWDIE-Datenbank für Auswärtige; lückenloser oder stichbrobenartiger Abgleich ID mit ROWDIE-Datenbank für Einheimische

      rot: grosses Gefahrenpotential
      - Anreise nur in Sonderzügen mit einem Kombiticket der SBB möglich.
      - Lückenloser Abgleich ID mit ROWDIE-Datenbank für Auswärtige; lückenloser oder stichbrobenartiger Abgleich ID mit ROWDIE-Datenbank für Einheimische
      - Alkoholverbot auf sämmtlichen Bergbahnen, und in Skihütten, Bergrestaurants
      - fest installierte und mobile Kameras
      - Aufstockung von Sicherheitskräften gemäss Sicherheitskonzept*, Schliessung von Problematischen Bergbahnen / Streckenabschnitten

      3) Pistenrowdies werden in einer Schweizweiten Datenbank erfasst. Als Pistenrowdie gilt, wer fahrlässig, insbesondere unter Einfluss von Alkohol den Skibetrieb und andere Wintersportler gefährdet. Insbesondere gilt auch als Pistenrowdie, wer sich abseits von den markierten Pisten begiebt (Lawinengefahr!!) und somit das Leben andere Wintersportler gefährdet.

      4) Nachweis von Pistendelikten:
      Als Nachweis für delinquentes Verhalten nach Punkt 3) gelten:
      a. entsprechende Gerichtsurteile oder polizeiliche Anzeigen
      b. glaubwürdige Aussagen oder Bildaufnahmen der Polizei, der Zollverwaltung, des Sicherheitspersonals oder der Sportverbände und -vereine;
      c. Bergbahnverbote der Sportverbände oder -vereine;
      d. Meldungen einer zuständigen ausländischen Behörde.

      5) Deliquente Pistenrowdies werden mit einem Rayonverbot belegt, welches schweizweit gilt. Dies betrifft sämtliche grössere Bahnhöfe, Flughäfen, Sportstätten und Wintersportregionen gemäss Rayonplan**, Anhang2. Zudem erfolgt ein automatisches Bergbahn- und Bergsportverbot in allen Bergregionen der Schweiz.

      6) Wer gegen das Rayonverbot verstösst, kann während der Wintersportsaison (November bis April) mit einer Meldepflicht belegt werden. In groben Fällen können Wiederholungstäter während der Wintersportsaison (November bis April) in polizeiliche Gewahrsam genommen werden.



      :D :D :D
      Uuuuhhhhrrrrrrrr, Aaahrrrrrrrrrrr,
      Uuuuhrrrr, Aahhrrrrrrr,
      Ahhhrrrrg!!

      -Chewbacca-

      Jabba schrieb:


      Ich fordere ein Autofahrsünderkonkordat.

      Das funktioniert beispielsweise folgendermassen:

      Wenn ein Auto auf der Autobahn vergisst zu blinken beim Überholen, dann gibt es ein Autobahnrayon.


      Wo darf man unterschreiben?! Nie mehr Stau!!! :D
      Ich war noch nie Fallschirmspringen, aber ich hab' bei Google Earth schon mal irre schnell rangezoomt!! Ich alter Adrenalinjunkie.